Beste Reisezeit:
Das Klima ist generell heiß und trocken. Die angenehmste Reisezeit liegt zwischen den Regenmonaten März bis Mai und Oktober bis Dezember.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die touristische Einreise einen noch mindestens sechs Monate gültigen (auch vorläufigen) Reisepass und ein gebührenpflichtiges Visum, das bei der Einreise ausgestellt wird. Das Visum kann aber auch und sollte - um Wartezeiten zu vermeiden - vor Abreise in Deutschland beantragt werden und ist für drei Monate gültig. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden. Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Welche Unterlagen Sie einreichen und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei den zuständigen Vertretungen in Deutschland. Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein "multi-entry"-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein. Die Eintragung der Kinder - besonders ohne Foto - in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt.Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden.
Für Hunde und Katzen muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden, deren Bearbeitung in der Regel mindestens einen Monat dauert. Außerdem muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mit Tollwutimpfbescheinigung vorgelegt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1) "Neue Grippe"
Die Weltgesundheitsorganisation WHO teilt mit, dass weltweit in mehr als 208 Ländern bestätigte Fälle der "Neuen Grippe" bei Menschen aufgetreten sind. Am 11. Juni 2009 wurde von der WHO die Pandemiewarnstufe 6 ausgerufen.
Flugreisende müssen an den Zielflughäfen mit verschärften Einreisekontrollen rechnen. Die Maßnahmen sind von Land zu Land unterschiedlich und können beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen: Messung der Körpertemperatur, Befragung der Reisenden, Kontrolle der Passdaten nach vorhergehenden Aufenthaltsländern etc. Von örtlichen Behörden werden verstärkt Quarantänemaßnahmen gegen Einzelpersonen oder Gruppen verfügt, wenn Grippesymptome bei der Einreise festgestellt oder (auch zufällige) Kontakte zu Erkrankten nachgewiesen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Verdachtsfällen die Einreise verweigert wird. Falschangaben oder Verstöße gegen Quarantänemaßnahmen können bestraft werden.
Reisenden wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Alltägliche Hygienemaßnahmen können dazu beitragen, sich vor einer Infektion zu schützen:
- Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
- Engen Kontakt mit Kranken meiden
- Menschenansammlungen meiden
- "Hygienisch" in den Ärmel husten, um seine Hände nicht zu kontaminieren.
- Sogenannte "Hygienemasken" senken die Menge an möglichen Krankheitserregern, die ihr Träger in die Umgebung ausatmet. Sie können zum Schutz der Mitmenschen ergänzend zu den Basis-Hygienemaßnahmen eingesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter www.rki.de.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb Kenias generell zu Vorsicht und Wachsamkeit.
Politische Kundgebungen und andere Menschenansammlungen, insbesondere im Bereich von Slumgebieten in Nairobi und anderen Städten, sollten unbedingt gemieden werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch, und ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Terrorismus:
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr:
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi "Jomo Kenyatta" und Mombasa "Daniel Arap Moi" gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/Kriminalität:
Reisende nach und in Kenia werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Es wird daher angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr:
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr:
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris:
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Polio/Tetanus/Diphtherie/Gelbfieber. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Tollwut/Typhus/Meningokokken Meningitis.
Malaria:
Über 80% der nach Deutschland importierten Malaria-Fälle werden in afrikanischen Ländern erworben. Erst im Januar 2008 erkrankte und verstarb eine deutsche Urlauberin nach ihrem Keniaaufenthalt an den Folgen einer Malaria tropica. Die Malaria stellt in vielen Regionen, vor allem in Ost- und Westafrika, noch immer ein großes Gesundheitsrisiko dar, auch für Touristen. Im Vorjahr (2009) berichtete das Robert Koch Institut das im Jahr 2008 bei insgesamt 11 deutschen Reisenden nach Aufenthalt in Kenia eine Malaria diagnostiziert wurde. Alle Reisenden, die nach Rückkehr Fieber und/oder Zeichen eines grippalen Infektes entwickeln, sollten sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben, um möglichst früh eine Malaria erkennen und behandeln zu können. Grundsätzlich besteht in Kenia ein erhöhtes Malariarisiko unterhalb von 2.500m. Ebenfalls besteht ein Risiko im Grenzbereich um 2.500m Höhe (v.a. in den Provinzen Nyanza und Rift Valley, so wie die Provinzen Central, Eastern und Western). In diesem Fall spricht man von einer sog. "Highland malaria". Aufgrund der Regenfälle während der Regenzeit (März bis Juni) stehen für viele Insekten, wie z.B. Mücken vermehrt Brutplätze zur Verfügung. Dadurch nimmt die Anzahl der Überträgermücken zu. Aus diesem Grund treten Krankheiten, die durch Mücken übertragen werden, wie z.B. Malaria während Regenperioden häufiger auf. Insbesondere in den Nationalparks (z.B. Krüger Nationalpark, Tsavo-Nationalpark, etc.) besteht ein erhöhtes Malariarisiko! Reisenden in die Regionen werden sorgfältige Mückenschutzmaßnahmen - und nach ärztlicher Absprache eine medikamentöse Malariavorbeugung - empfohlen.
Gelbfieber:
Kenia gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
Cholera:
Landesweit und insbesondere in Machakos-, Kisuma- and Nyanza-Distrikt, besteht ein erhöhtes Cholera-Infektionsrisiko. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist als sehr gering einzustufen. Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen sind empfohlen.
Nach starken Regenfällen und Überschwemmungen kommt es vermehrt zu Durchfallerkrankungen und vereinzelten Cholerafällen. Betroffen sind insbesondere der Westen des Landes (West Pokot, Süd-Turkana, Rift-Valley-Provinz, Yala und Busia) sowie die Region am Victoriasee (Kisumu und Siaja) und die Gebiete von Mandera und Garissa in der Nordostprovinz. In den Touristengebieten am Indischen Ozean (Lamu, Malindi, Mombasa) wurden bislang noch keine neuen Fälle registriert. Für Touristen besteht bei Einhaltung der grundsätzlichen Hygienemaßnahmen kein Risiko, an schweren Durchfällen oder Cholera zu erkranken.
Bilharziose:
Aus dem Kilifi-Distrikt in der Küstenprovinz wurden vermehrt Bilharziose-Fälle berichtet. Der Distrikt befindet sich nördlich von Mombasa und beherbergt beliebte Touristenstrände in Kikambala und der Küstenstadt Kilifi. Die Erkrankungen wurden vor allem aus Malomani, Mitsenzini, Ganze, Migodomani und Dungicha gemeldet. Die Ursache wird in verunreinigtem Trinkwasser gesehen, da die Einwohner während der Trockenzeiten ihr Trinkwasser vor allem aus nahe gelegenen Seen und Teichen schöpfen. Reisende sollten jeden Kontakt zu Süßwasserseen (Bächen, Tümpeln, Teichen, etc.) meiden.
Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis):
In bestimmten Regionen des Landes (v.a. im Hinterland) besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis). Auch bei europäischen Reisenden, die zu unterschiedlichen Zeiten aus sowohl beruflichen wie auch touristischen Gründen Tansania, Kenia und Sambia besuchten, wurden bereits Infektionen mit dem Erreger der Schlafkrankheit festgestellt. Die Reisenden hielten sich vor allem in den Nationalparks Tansanias (Manyara, Serengeti, Ngorongoro), in Masai Dörfern, am Manyara See, sowie im Tsavo-Nationalpark in Kenia, auf. Bei Aufenthalten in Ostafrika, insbesondere Tansania (National Parks), Kenia (National Parks) und Sambia, werden aufgrund des Risikos der durch Mücken übertragenen Erkrankungen (z.B. Schlafkrankheit), sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen empfohlen.
Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.
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