Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Gewerbliche Kunden)

Anbieterkennzeichnung

Zoch GmbH & Co. KG
Am Gewerbepark 5+14
D-94501 Aidenbach

Tel.: 08543 - 13 01
Fax: 08543 - 37 30

E-Mail: info@zoch-gmbh.de
Internet: www.zoch-gmbh.de

Registergericht: Amtsgericht Passau
Handelsregister-Nr.: HRB 6348

Vertreten durch den geschäftsführender Gesellschafter (persönlich haftend):
Zoch-Verwaltungs GmbH, Registergericht: Amtsgericht Passau (HRB 2837),
diese vertreten durch die Geschäftsführer: Antonia Zoch, Armin Zoch

USt.-Ident.-Nr.: DE170570680

Zuständige Kammer:
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Nibelungenstr. 15, D-94032 Passau

Informationen zu Streitbeilegungsverfahren
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 1 VERTRAGSPARTNER, ANWENDUNGSBEREICH, FRISTEN

(1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Zoch GmbH & Co. KG und der Kunde. Die Angebote der Zoch GmbH & Co. KG richten sich nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dazu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Alle Lieferungen und Leistungen, die Zoch GmbH & Co. KG aufgrund eines Vertragsschlusses über den Onlineshop www.zoch-gmbh.de für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Zoch GmbH & Co. KG stimmt der Geltung ausdrücklich zu. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen von der Zoch GmbH & Co. KG an den Kunden als vereinbart.
(4) Sofern Fristen als Werktage angegeben sind, gelten als Werktage alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSSPRACHE
(1) Die Angebote der Zoch GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der Zoch GmbH & Co. KG Waren zu bestellen.
(2) Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Artikel ab. Dem Kunden wird im elektronischen Rechtsverkehr unverzüglich nach Eingang der Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail übersandt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung eingegangen ist.
(3) Die Zoch GmbH & Co. KG ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von drei Tagen nach deren Zugang durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen.
(4) Sofern der Kunde abweichend von § 4 Abs. 1 (Lieferung „ab Werk“) einen Versand der Artikel wünscht und innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss von den Parteien keine Einigkeit über die Transportkosten erzielt wird, sind die Parteien jeweils berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Im elektronischen Geschäftsverkehr findet § 312i Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote gelten erst dann als zugegangen, wenn sie von der Zoch GmbH & Co. KG abgerufen wurden.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 PREISE, ZAHLUNG
(1) Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Angeboten ohne Preisangabe oder mit dem Hinweis „Preis auf Anfrage“ konnte der Preis im Zeitpunkt der Angebotsveröffentlichung noch nicht abschließend festgelegt werden. Aktuelle Preise werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
(3) Zahlungen durch den Kunden erfolgen wahlweise per Barzahlung bei Abholung, per Vorkasse durch Überweisung oder per PayPal.
(4) Der Kaufpreis ist vom Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Sofern in einer laufenden Geschäftsverbindung abweichend von § 3 Abs. 3 eine Zahlung auf Rechnung mit dem Kunden vereinbart worden ist, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten.
(5) Die Zoch GmbH & Co. KG ist berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsbegründenden Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 3,00 zu berechnen, wenn der Kunde sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet, es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

§ 4 LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich „ab Werk“ in D-94501 Aidenbach.
(2) Sofern abweichend von § 4 Abs. 1 eine Versendung der Ware mit dem Kunden vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Kunden an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Zoch GmbH & Co. KG berechnet nur die tatsächlich durch das Transportunternehmen für Verpackung und Versand anfallenden Kosten. Lieferungen erfolgen ausschließlich in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Zoch GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Spediteur nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(3) Die Zoch GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, die Zoch GmbH & Co. KG erklärt sich zur Übernahme des nachzuweisenden Mehraufwands bzw. der zusätzlichen Kosten bereit.
(4) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder den Spediteur übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 5 LIEFERTERMINE, HÖHERE GEWALT
(1) Verbindliche Liefertermine müssen gesondert vereinbart werden. Ein Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware vor dem Ablauf der vereinbarten Lieferfrist an die beauftragte Spedition übergeben wird oder die Zoch GmbH & Co. KG bei Lieferung „ab Werk“ die Lieferbereitschaft anzeigt.
(2) Die Zoch GmbH & Co. KG ist von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Lieferungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist und die Zoch GmbH & Co. KG hieran kein Verschulden trifft. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der Zoch GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände. Sind diese Ereignisse nur vorübergehender Natur, führen sie nur zu einem Aufschub der Lieferverpflichtung, und zwar für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
(3) Die Zoch GmbH & Co. KG wird dem Kunden den Beginn, das Ende sowie die Art des Leistungshindernisses unverzüglich mitteilen.

§ 6 SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT
Die Einhaltung der Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

§ 7 AUFRECHNUNG
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die Zoch GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Beträge in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Zoch GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sie zu diesem Zweck zu kennzeichnen und das Betriebsgrundstück des Kunden zu betreten.
(3) Die Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weitergegeben werden. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind nicht gestattet.
(4) Wird die Vorbehaltsware veräußert, so tritt der Kunde die dadurch entstandenen Kaufpreis- oder Werklohnforderungen in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware bereits jetzt an die Zoch GmbH & Co. KG, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung, ob sie allein oder zusammen mit fremden Sachen oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer abgegeben wird. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an die Zoch GmbH & Co. KG ab. Er ist auf Verlangen der Zoch GmbH & Co. KG verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekanntzugeben und der Zoch GmbH & Co. KG die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
(5) Nebenforderungen, die mit der Vorbehaltsware in Zusammenhang stehen, insbesondere Versicherungsforderungen, werden in gleichem Umfang mit abgetreten. Die Zoch GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an.
(6) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug oder in Vermögensverfall gerät.
(7) Übersteigt der realisierbare Wert der für die Zoch GmbH & Co. KG bestehenden Sicherheit die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so gibt die Zoch GmbH & Co. KG auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl die überschüssigen Sicherheiten frei.
(8) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und die Zoch GmbH & Co. KG informieren, um der Zoch GmbH & Co. KG die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Zoch GmbH & Co. KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Zoch GmbH & Co. KG entstandenen Ausfall.

§ 9 MÄNGELANSPRÜCHE, MÄNGELRÜGEN
(1) Die Gewährleistungsfrist wird gegenüber Unternehmern auf einen Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Der Käufer muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls innerhalb von 10 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels zu rügen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Im Falle der nicht rechtzeitigen Rüge gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.
(3) Von der vorgenannten Verkürzung der Gewährleistungsfrist (§ 9 Abs. 1.) und den Gewährleistungsausschlüssen (§ 9 Abs. 1 S. 3 sowie § 9 Abs. 2) ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Sachmangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie des arglistigen Verschweigens eines Mangels gemäß § 444 BGB durch die Zoch GmbH & Co. KG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei diesen Ansprüchen kommen die gesetzlichen Mängelansprüche mit einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zur Anwendung. Zudem bleiben auch eventuelle Garantiezusagen von der Zoch GmbH & Co. KG oder der jeweiligen Hersteller von der Verkürzung bzw. dem Ausschluss der Mängelansprüche unberührt.
(4) Soweit das Gesetz bei Mängeln ein Wahlrecht bei der Nacherfüllung zwischen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung vorsieht, wird das Wahlrecht durch die Zoch GmbH & Co. KG ausgeübt.
(5) Die Zoch GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung oder fehlerhafter Bedienung der Ware, insbesondere durch Nichtbeachtung von Anwendungs- und Installationshinweisen, Nichtbeachtung der in den technischen Dokumentationen beschriebenen Einsatz- und Umgebungsbedingungen oder nicht ordnungsgemäße Wartung entstanden sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

§ 10 HAFTUNG
(1) Die Haftung der Zoch GmbH & Co. KG für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistungserbringung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wird wie folgt eingeschränkt:

Die Zoch GmbH & Co. KG haftet nicht 

-       im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und
-       im Falle grober Fahrlässigkeit für nicht leitende Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen,

soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind alle Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Soweit die Zoch GmbH & Co. KG gemäß Absatz (1) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Zoch GmbH & Co. KG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die die Zoch GmbH & Co. KG bekannt waren oder die die Zoch GmbH & Co. KG hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die auf mangelhafter Leistungserbringung beruhen, sind nur zu ersetzen, soweit solche Schäden bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung typischerweise zu erwarten sind.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Zoch GmbH & Co. KG.
(4) Die Zoch GmbH & Co. KG haftet bei den beschränkten Haftungsansprüchen für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.
(5) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung der Zoch GmbH & Co. KG wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, ABTRETUNG
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz der Zoch GmbH & Co. KG ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland unterhält oder sein Wohnsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der Zoch GmbH & Co. KG, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
(2) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz der Zoch GmbH & Co. KG in D-94501 Aidenbach oder bei der Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für die Zoch GmbH & Co. KG tätig wird.
(3) Der Kunde darf Ansprüche aus dem Kaufvertrag, insbesondere Mängelansprüche, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Zoch GmbH & Co. KG an Dritte abtreten.

§ 12 GELTENDES RECHT, SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

§ 13 SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES
Die Zoch GmbH & Co. KG speichert den Vertragstext. Der Kunde kann den Vertragstext (wie z.B. Produktbeschreibungen, AGB) während des Bestellprozesses aufrufen und über die Druckfunktion des Internetbrowsers ausdrucken und archivieren. Die Zoch GmbH & Co. KG übersendet dem Kunden unmittelbar im Anschluss an die Bestellung eine Eingangsbestätigung mit den Daten der Bestellung und den Vertragsbestimmungen, die ausgedruckt und abgespeichert werden können. Nach Vertragsschluss ist der Vertragstext für den Kunden in unserem Onlineshop nicht mehr abrufbar. Wenn der Kunde ein Kundenkonto registriert hat, werden vergangene Bestellungen unter „Mein Benutzerkonto / Meine Bestellungen“ archiviert.

Informationen zu Streitbeilegungsverfahren
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.



zurück

Wir liefern ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB (z.B. Industrie, Handel, Handwerk) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Unsere Angebote richten sich nicht an Verbraucher (weitere Hinweise).   •   Alle genannten Preise sind Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.